ERGO-MED® - Orthopädische Einlagenversorgung nach DGUV 112-191
Produkt
0959P
Beschreibung:
Die Neuregelung der DGUV 112-191 schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhe eingelegt werden dürfen. Damit soll verhindert werden, dass andere als die vom Schuhhersteller geprüften Einlagen in den Schuhen verwendet werden und festgelegte Eigenschaften wie Antistatik und Resthöhe der Zehenschutzkappen erhalten bleiben.
ATLAS® bietet Ihnen für die orthopädische Versorgung entsprechende praxisorientierte Lösungen an. Die beiliegende werkseitig geprüfte Basiseinlage der Schuhe muss unter Berücksichtigung der mitgelieferten Fertigungsanweisung vom Orthopädieschuhmacher aufgebaut und angepasst werden.
Darüber hinaus können in Sonderfällen auch die ERGOMED® Spezialweiten 13 und 14 verwendet werden. Sie bieten mehr Volumen im Vorfußbereich.
Alle Modelle, die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind, stehen für die orthopädische Versorgung zur Verfügung.
ERGO-MED® - Orthopädische Einlagenversorgung nach DGUV 112-191